Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger ist zentraler Auftrag der Bundeswehr. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wurde die Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee umgewandelt. Die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes (FWD) war Kern dieser Umstellung. Dieser Dienst verbindet staatsbürgerliches Engagement mit dem „Kennenlernen“ der Truppe und des Soldatseins. Interessierte haben die Möglichkeit, mit einer Verpflichtungszeit von sieben bis 23 Monaten die Truppe kennenzulernen, ohne sich gleich für mehrere Jahre verpflichten zu müssen. Dabei sind die ersten sechs Monate eine Probezeit, in denen beidseitig eine Kündigung möglich ist. Um freiwilligen Wehrdienst leisten zu dürfen, muss man mindestens 17 Jahre alt sein, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch die Bereitschaft, nach erfolgter Ausbildung an Auslandseinsätzen teilzunehmen, gehört dazu.
Als Ersatz für den ausgesetzten Zivildienst, die häufigste Form des Wehrersatzdienstes bzw. der Wehrdienstverweigerung, wurde 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt, der alle bestehenden Freiwilligendienste ergänzt.